Posttraumatische Verbitterungsstörung
A. Kernkriterien:
1. Lebensereignis: einmaliges und schwerwiegendes Lebensereignis, in dessen direkter Folge die Störung entstanden ist.
2. Ursachenzuschreibung: auslösendes Ereignis ist dem Patienten bewusst und wird von ihm als Ursache der Erkrankung identifiziert.
3. Ungerechtigkeitserleben: auslösendes Ereignis wird als ungerecht, herabwürdigend und/oder kränkend wahrgenommen.
4. Reaktivierung: erneute emotionale Erregung und Verbitterung, wenn das Ereignis angesprochen wird.
5. Intrusionen: wiederholte intrusive Erinnerungen; nichts zu vergessen ist dem Patienten wichtig.
6. Schwingungsfähigkeit: keine Beeinträchtigung der emotionalen Schwingungsfähigkeit; ungestörte Affektregulation wenn der Patient abgelenkt ist; teilweise Freude beim Gedanken an Rache.
7. Erstmanifestation: keine manifeste psychische Störung im Jahr vor dem auslösenden Ereignis; gegenwärtiger Zustand kein Rückfall einer vorbestehenden psychischen Erkrankung.
B. Zusatzsymptome
1. Hilflosigkeit: Patient nimmt sich als Opfer und hilflos wahr und nicht in der Lage, das Ereignis oder seine Ursache zu bewältigen.
2. Selbstvorwürfe: Selbstvorwürfe, das Ereignis nicht verhindert zu haben und nicht damit umgehen zu können.
3. Heilungsambivalenz: Gleichgültigkeit gegenüber dem eigenen Befinden; Unsicherheit, ob die Wunde heilen gelassen werden sollte.
4. Suizidgedanken: Suizidgedanken.
5. Dysphorie: dysphorisch-aggressiv-depressive Grundstimmung, erinnert auf den ersten Blick an Depression mit somatischem Syndrom.
6. Körperbeschwerden: unspezifische somatische Beschwerden (z. B. Schlafstörungen, Appetitverlust, Schmerzen).
7. Vermeidung: phobische Vermeidung des Orts oder Urhebers des auslösenden Ereignisses.
8. Antriebsblockade: Antriebsreduktion oder -blockade, eher im Sinne eines Verharrens als einer Unwilligkeit.
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QUELLENHINWEIS: RPP Institut
Der Beitrag verfällt am 07.03.27 01:29.

