Ernst Wolff: Aufschub des Heizungsgesetzes: Dichtung & Wahrheit

Ernst Wolff: Aufschub des Heizungsgesetzes: Dichtung & Wahrheit

Ein Kommentar von Ernst Wolff.

Nach dem Willen der Ampelkoalition hätten die Abgeordneten des Bundestages am vergangenen Freitag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschließen sollen. Daraus aber wurde nichts. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag per einstweiliger Anordnung, dass in der laufenden Sitzungswoche nicht mehr über das GEG abgestimmt werden dürfe.

Zahlreiche Mainstream-Medien und auch viele alternative Medien jubelten, das Gesetz sei damit gestoppt oder zu Fall gebracht. Tatsächlich aber hatte das oberste deutsche Gericht nur einen zeitlichen Aufschub verfügt. Dennoch wurde von vielen Seiten weiterhin behauptet, die Anordnung sei ein Beweis für das Funktionieren von Demokratie und Parlamentarismus und darüber hinaus ein Tiefschlag für die Ampelkoalition – insbesondere die Grünen, die ja maßgeblich am Entwurf beteiligt waren.

Schaut man sich die Angelegenheit jedoch genauer an, erscheint sie in einem ganz anderen Licht. Deshalb zunächst etwas zu den Hintergründen.

Dem Gesetzesentwurf waren ein zum Teil öffentlich ausgetragener Streit zwischen den Koalitionsparteien und ein wahrer Aufschrei der Empörung aus der Bevölkerung vorangegangen, die der Heiz-Agenda im Namen des Klimas immer skeptischer gegenübersteht. Diese Entwicklung fand ihren Ausdruck in verschiedenen Wahlumfragen, in denen sowohl die Ampelkoalition als auch CDU und CSU von Woche zu Woche schlechter abschnitten, während die AFD immer neue Zugewinne verbuchen konnte. Die Ampelkoalition zog ihren eigenen Schluss aus den Umfragen. SPD, FDP und Grüne planten, ihre umstrittene Reform auf höchst undemokratische Weise ohne große Diskussion in letzter Minute vor der Sommerpause durchs Parlament zu bringen, um dann Gras über die Sache wachsen zu lassen…

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