5G-Antennen rechtswidrig in Betrieb

5G-Antennen rechtswidrig in Betrieb

Wenn Sie an Ihrem Haus ohne behördliche Bewilligung bauliche Veränderungen vornehmen, ist das ein Gesetzesverstoß. Sie werden gebüßt, bestraft oder Sie müssen den ursprünglichen Zustand wieder herstellen! Doch warum werden Mobilfunkantennen-Betreiber von denselben Behörden anders behandelt? Werden Gesetzeslücken bewusst ausgenutzt um Baueingaben zu umgehen? Kann man sich gegen diese Praxis wehren? Diese Sendung deckt auf, dass solche Ungereimtheiten offensichtlich gang und gäbe sind!

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Medienmitteilung Verein WIR:

Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung 

Liste der rechtswidrigen Sendeanlagen im Kanton Bern:
https://www.vereinwir.ch/wp-content/uploads/2024/02/Excel-Liste-AUE-MF-Anlagen-im-Kanton-BE.xlsx

Schreiben vom Amt für Umwelt und Energie Bern mit Liste der Anlagen:

Klicke, um auf Brief-und-Liste-von-AUE-mit-386-rechtswidrig-in-Betrieb-genommenen-MF-Anlagen-im-Kanton-BE1.pdf zuzugreifen

Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 21.08.2023, Nr. 100.2021.300U
https://www.vg-urteile.apps.be.ch/tribunapublikation/?dec=cd56707476c14d6aa8289a74ba5856fa&index=VG&locale=de

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