Staatliche Schlussredaktion: Wie Landesmedienanstalten Blogger kontrollieren
Die Hinterlassenschaften der Ära Merkel werden immer sichtbarer – und giftiger für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Aktuelles Beispiel: Der Fall des Bloggers Ben Berndt (Ben ungeskriptet), dem die Landesmedienanstalt NRW wegen eines Interviews mit Björn Höcke Schwierigkeiten macht.
In dieser Sendung von Tichys Einblick diskutiert Maximilian Tichy mit dem Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau über die beunruhigende Entwicklung einer „staatlichen Schlussredaktion“. Vosgerau, der auch Bkörn Höcke als Wahlverteidiger im Prozess um die Parole „Alles für Deutschland“ vertrat, analysiert die rechtliche Grundlage: den Medienstaatsvertrag von 2020.
Er erklärt: Ben Berndt soll die Behauptung Höckes zensieren, die SA habe gar kein offizielles Motto gehabt. Doch dies ist eine legitime Ansicht, denn die SA nutzte "Alles Für Deutschland" zwar als Parole aber nie als offizielles Motto der Organistation.
Warum dürfen Landesmedienanstalten plötzlich entscheiden, was in einem Interview „wahr“ oder „unwahr“ ist? Warum greift dieses Instrument vor allem bei freien Bloggern, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk und große Privatsender verschont bleiben?
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Kapitel:
00:00 – Staatliche Schlussredaktion?
01:14 – Der Streitpunkt
04:22 – Medienstaatsvertrag 2020
08:02 – Scheinstrukturen: "Staatsferne" ist gelogen
12:58 – Die Schere im Kopf
QUELLENHINWEIS: Tichys Einblick
Der Beitrag verfällt am 07.11.26 03:22.
