Wann wird eine einfache Handbewegung zur Straftat? Immer häufiger geraten Bürger und Politiker wegen vermeintlich verfassungsfeindlicher Gesten, Symbole oder Begriffe nach § 86a StGB ins Visier der Justiz – oft ohne dass sie überhaupt wissen können, dass sie ein Gesetz gebrochen haben. Denn Staatsanwälte interpretieren gerne großzügig Hitlergrüße und Nazi-Sprech in Situationen hinein, die keine Straftat sein sollten.
Anlass für die aktuelle Debatte ist die Bestätigung eines Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH): Der Brandenburger AfD-Politiker Wilko Möller wurde verurteilt, weil ein Wahlplakat mit einer schützenden Geste – einem „Händedach“ über Kindern – laut Gericht dem verbotenen Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich sehen soll. Dabei nutzten andere Parteien fast identische Motive völlig straffrei.
Rechtsanwalt Michael Moser analysiert im Gespräch mit Maximilian Tichy die juristische Praxis rund um verbotene Kennzeichen, die immer mehr zur politischen Waffe wird.
Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns
[Beschreibung]
Webseite: https://www.tichyseinblick.de
Newsletter: https://www.tichyseinblick.de/newsletter/anmeldung/
00:00Verbotene Wörter und Gesten
02:13 Gleiche Geste, kein Urteil
03:08 Der Fall Lauterbach
07:06 Memes und Filmzitate
11:44 Der Fall Hopkins
14:45 Politische Tendenz in der Justiz
15:58 Der Fall Serge Menga
17:39 Strafbefehle per KI
24:33 Gefahr der Ausweitung
#BGH
#Strafrecht
#Meinungsfreiheit
#Paragraf86a
#Politik
#MichaelMoser
#Urteil
QUELLENHINWEIS: Tichys Einblick
Der Beitrag verfällt am 03.03.27 03:24.

