Ein Kommentar von Rainer Rupp.
Vor wenigen Tagen gab es in der „Neuen Zürcher Zeitung“ eine Überraschung. Das Schweizer „Qualitätsmedium“, das ganz auf Linie der neoliberal-Weltordnung auf Basis US-gemachter Regeln publiziert, und deshalb auch in deutschen Bildungskreisen geschätzt ist, hat in der Tat kritisch die gesetzlichen Änderungen im deutschen Beamtenrecht thematisiert.(1)
Unter dem Titel: „Unliebsamen Beamten droht in Deutschland die Entfernung aus dem Dienst“ – mit dem Untertitel: „Deutsche Beamte können jetzt leichter aus dem Dienst entfernt werden – nicht bei Faulheit, aber wenn sie die falschen Ansichten haben“, nimmt die NZZ das Wirken der sozialdemokratischen Innenministerin der Ampel-Koalition Nancy Faeser ins Visier, weil sie die vom Grundgesetz garantierten demokratischen Werte wie Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit abbaut, unter dem absurden Vorwand, die Meinungsfreiheit und Demokratie zu schützen.
Das neue Disziplinarrecht für Beamte wie z.B. Polizei oder Lehrer, das seit 1. April gilt, sei ein weiteres Element von Faesers „Paket gegen Rechtsextremismus“ und es „eröffnet Möglichkeiten der Willkür“, so die NZZ. Denn: Wann ist jemand Extremist?(2) fragt die NZZ.
«Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen», hatte Faeser zur Begründung gesagt. Aber auch Beamte haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf politische Betätigung; auch wenn sie zugleich dem so genannten „Mässigungsgebot“ unterliegen. Dazu bringt die NZZ nachfolgendes Beispiel der Eisschnellläuferin und Bundespolizistin Claudia Pechstein.(3)
Die Bundespolizistin Claudia Pechstein bekam im vergangenen Sommer Ärger, als sie bei der CDU eine Rede hielt und dabei Uniform trug. Freilich waren den Kritikern auch die Inhalte ihrer Rede unwillkommen: Pechstein sah das Gendern kritisch, plädierte für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und kritisierte, dass man sich zu sehr mit unwichtigen Fragen befasse wie etwa der, ob man «Zigeunerschnitzel» sagen dürfe. Das Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen, wie Pechsteins Manager der NZZ auf Nachfrage mitteilte.
Doch zurück zu Faeser. Deren Gesetzesänderung geschehen in einem politischen Umfeld, in dem der Begriff „verfassungsfeindlich“ immer weiter aufgeweicht und von Politikern und Regierungsbehörden für alles Mögliche missbraucht wird. So galten schon Lehrer als verfassungsfeindlich, wenn sie gegen die Schulschließungen während der Corona-Plandemie waren. Für sogenannte „Querdenker“ und Impfgegner wurde sogar eine eigene Kategorie im Verfassungsschutzbericht erfunden: die der „verfassungsfeindlichen Delegitimierung des Staates“…
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Bildquelle: fran_kie / Shutterstock.com
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