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Ein Kommentar von Sigrid Petersen.
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26.02.2019 heißt es:
„Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (nachfolgend: Bundesamt) äußerte im Rahmen einer Pressekonferenz am 15. Januar 2019, dass die Antragstellerin – als Ergebnis der Prüfung zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bei der Antragstellerin und ihren Teilorganisationen – als "Prüffall" bearbeitet werde.“ Dem Antrag der AfD auf Unterlassung der Äußerung und Verbreitung der Aussage, die AfD werde als Prüffall bearbeitet, wurde stattgegeben.
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