Das OVG Münster verhöhnt den deutschen Staat: Die angebliche Gefahr für Leib und Leben eines verurteilten IS-Mitglieds, das fünf Jahre in Haft saß und 2016 von der GSG9 verhaftet wurde, überwiegt laut Gericht das deutsche Abschiebeinteresse. Mehr Verachtung gegenüber dem Souverän geht nicht! Das hat nichts mit ‚im Namen des Volkes‘ zu tun – absolut nichts!
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