Lauterbach, Lipobay und das „Gesundes-Herz-Gesetz“
Ein Kommentar von Norbert Häring.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine erstaunliche Teflon-Karriere mit dem Skandal um Lipobay begonnen, einen Blutfettsenker, der wegen vieler Todesfälle vom Markt genommen wurde. Dabei hat Lauterbach offenbar gegen das Gesetz verstoßen. Völlig unbeirrt von dieser unrühmlichen Vorgeschichte treibt der Minister gegen den Widerstand von Ärzten und Krankenkassen ein Gesetz voran, das dazu führen würde, dass viele Kinder unnötigerweise blutfettsenkende Medikamente mit möglichen schädlichen Nebenwirkungen verabreicht bekommen.
Das Nachrichtenmagazin Hintergrund berichtet, dass Karl Lauterbach 1999 als Professor der Universität Köln Leiter einer klinischen Studie des Bayer-Medikaments Lipobay war, obwohl er damals keine Approbation hatte, also die staatliche Erlaubnis eine ärztliche Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Diese erwarb er erst 2010, also elf Jahre später. Damit habe er gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, das vorschrieb, dass der Leiter einer klinischen Studie Arzt sein muss, eine Berufsbezeichnung, die die Approbation voraussetzt. Lipobay war ein Statin, ein Medikament zur Senkung des Blutfettspiegels (Lipidsenker) zur Vorbeugung gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Autor Thomas Kubo ist bereits durch eine Artikelserie zu mutmaßlich serieller Hochstapelei im Lebenslauf von Karl Lauterbach hervorgetreten. Er hat nun recherchiert, dass die Prüfunterlage der Firma Bayer, die im April 1999 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht wurde, Karl Lauterbach als zuständigen „Prüfleiter“ nennt. Das BfArM habe das auf Nachfrage bestätigt, Karl Lauterbach ließ sich in einem Forschungsbericht auch als „Leiter“ der Studie bezeichnen und ist Erstautor eines wissenschaftlichen Aufsatzes über die Studie.
Dieser mutmaßliche Rechtsverstoß durch Bayer und Lauterbach ist keinesfalls eine veraltete Petitesse. Denn Lipobay musste wegen schwerer Nebenwirkungen mit vielfacher Todesfolge vom Markt genommen werden. Die Anforderung, dass ein Studienleiter Arzt sein muss, dient auch dazu sicherzustellen, dass der Studienleiter die Aufgabe gut bewältigen kann, bei gesundheitlichen Problemen von Probanden das Problem korrekt zu diagnostizieren und festzustellen, ob es sich um Nebenwirkungen des Medikaments handeln könnte. Diese Qualifikation hatte Lauterbach nicht erworben, obwohl sie gesetzlich gefordert war.
Das macht den Skandal, dass Bayer die Nebenwirkungen lange herunterspielte, noch größer, und die unrühmliche, mutmaßlich ungesetzliche Rolle Lauterbachs dabei ebenfalls. Wichtig zur Einordnung ist allerdings, dass es sich bei Lauterbachs Studie um eine von vielen handelte, mit denen festgestellt werden sollte, ob es eine Rechtfertigung dafür gab, Lipobay nicht nur allgemein zum Senken des Blutfettwertes, sondern auch konkret gegen bestimmte Krankheitsrisiken zu verschreiben. Lauterbach untersuchte auf die Verminderung von Schlaganfällen bei älteren Menschen durch Lipobay. Es soll durch Obiges nicht impliziert werden, dass Lauterbach im Rahmen seiner Teilstudie die Gefährlichkeit von Lipobay hätte feststellen können, sondern nur dass er die dafür vom Gesetz geforderte Qualifikation nicht hatte…
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 30. September 2024 bei norberthaering.de
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Bildquelle: Juergen Nowak/ shutterstock
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