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Ein Kommentar von Claudia Töpper.

Am Donnerstag, den 21. Mai 2026 tagte der Ausschuss für Kultur und Medien im Landtag Nordrhein-Westfalen. An sich ist dies nichts Außergewöhnliches. Jedoch hat es diesmal vor allem der zweite Tagesordnungspunkt mit dem Titel Faire Rahmenbedingungen für Presse und Rundfunk inhaltlich in sich.[1]

In diesem heißt es auf den Seiten vier bis sechs wie folgt:

Bestandteil des Digitale-Medien-Staatsvertrags wird auch eine Weiterentwicklung der Regelungen zu Public-Value-Angeboten und Auffindbarkeit sein. Anforderungen an die Auffindbarkeit müssen an die sich weiterentwickelnde Medienwirklichkeit angepasst werden. Angebote und Einzel-Inhalte sollen dort leicht auffindbar sein, wo Nutzerinnen und Nutzer nach ihnen suchen. Das sind zunehmend Online-Plattformen. Es bedarf daher Auffindbarkeitsvorgaben auch für diese. […] Die Landesregierung arbeitet dabei nicht nur im Rahmen des Digitale-Medien-Staatsvertrags auf der Ebene des deutschen Medienrechts, […] [sondern] bringt sich diesbezüglich darüber hinaus aktiv auch auf europäischer Ebene in die Entwicklung ein, um gegenüber der [Europäischen] Kommission entsprechende Handlungsbedarfe […] aufzuzeigen…

.. hier weiterlesen: https://apolut.net/landesmedienanstalt-kritische-beitrage-vor-dem-aus-von-claudia-topper

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Bild: Eine Maschine zensiert Social media Posts
Bildquelle: AI / shutterstock

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Der Beitrag verfällt am 10.10.26 21:27.

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