Kontinuierliche Verfolgung Andersdenkender | Von Wolfgang Bittner

Kontinuierliche Verfolgung Andersdenkender | Von Wolfgang Bittner


Ein Standpunkt von Wolfgang Bittner.
Allgemein bekannt ist, dass in der Vergangenheit Kritiker der Obrigkeit und auch Menschen, die andere als die gängigen oder verordneten Vorstellungen von gesellschaftlichem Leben hatten, verfolgt wurden. In Rom wurden Christen verbrannt, im europäischen Mittelalter Hexen, bis vor kurzen gab es in manchen Landesteilen Deutschlands noch Aufregung, wenn eine Katholikin einen Protestanten heiratete. Auch die Verfolgungen in der Nazi-Diktatur bleiben unvergessen.
Weniger bekannt ist mittlerweile, dass nach 1945 eine regelrechte Kommunistenjagd stattfand. 1951 hatte die Bundesregierung einen Antrag auf Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) gestellt, dem das Bundesverfassungsgericht am 17. August 1956 durch ein Urteil stattgab. Die Folgen des Verbots für die linke Bewegung in der sich neu formierenden Gesellschaft der BRD waren gravierend. Die Partei wurde aufgelöst, das Parteivermögen eingezogen, Büros wurden geschlossen, Zeitungen verboten, Druckereien, Buchhandlungen und Wohnungen durchsucht, viele Funktionäre verhaftet. Der Pateivorsitzende Max Reimann und mehrere Spitzenfunktionäre flüchteten in die DDR, um einer Verhaftung zu entgehen.
Die Repressionen und tausende von Urteilen gegen Kommunisten hatten schon vor dem KPD-Verbot zu einem dramatischen Mitgliederschwund geführt, wodurch die kommunistische Bewegung in der bundesdeutschen Politik bedeutungslos wurde. Es wurden sogar Linke wegen „verfassungsfeindlichen Beziehungen“, also wegen einer „Kontaktschuld“ zu Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie an Veranstaltungen in der DDR teilgenommen hatten. Es kam vor, dass sie vor denselben Richtern standen, die sie während des Nationalsozialismus ins Konzentrationslager geschickt hatten.
1968 gründete sich als kommunistische Nachfolgeorganisation, die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die aus politischen Erwägungen geduldet wurde. Aber die Mitglieder standen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, und schon drei Jahre später gab es den sogenannten Extremisten-Erlass, auch Radikalen-Erlass genannt, dem viele Andersdenkende, überwiegend Kommunisten, anheimfielen. Diese Opfer, von denen manche während des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern überlebt hatten, wurden nicht selten von Beamten, Staatsanwälten und Richtern verhört und drangsaliert, die schon vor 1945 Jagd auf sie gemacht hatten.
Gemeinsam mit Bundeskanzler Willy Brandt hatte sich am 28. Januar 1972 die Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, dass Bewerber und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst künftig auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden sollten. Der unter dem Titel „Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremistischen Organisationen“ ergangene Beschluss führte zu einer erneuten Hetzjagd wieder auf Sozialisten und Kommunisten. Hunderttausende von Bewerbern für den öffentlichen Dienst wurden auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ überprüft.[1]
Zahlreiche Behördenbedienstete und tausende von Verfassungsschutzbeamten hatten alle Hände voll zu tun. Betroffen von der Überprüfungspraxis waren nicht nur Personen, die sich für bedeutende öffentliche Ämter, für Hochschullehrerstellen oder Tätigkeiten im sicherheitsempfindlichen Bereich bewarben, sondern ebenso Lehrer, Juristen, Mediziner, Volkswirte, Landvermesser und so weiter. Sogar Lokomotivführer, Briefzusteller und Friedhofsgärtner fielen dem Radikalenerlass zum Opfer…
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Vorabdruck aus einem im September im Verlag zeitgeist erscheinenden Buch von Wolfgang Bittner mit dem Titel: „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“ Untertitel: „So wie es ist, kann und wird es nicht bleiben.“ Erstveröffentlichung: www.nachdenkseiten.de/?p=114932
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Bildquelle: Vitalii Vodolazskyi / shutterstock.com
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