Es gibt einen merkwürdigen Doppelstandard im Land: Wer Robert Habeck „Schwachkopf“ nennt, der muss mit Hausdurchsuchungen rechnen. Wer Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine „Bitch“ nennt, wird zu 2.100 Euro Strafe verurteilt. Gleichzeitig müssen Politiker der AfD – oder gar ihre Wähler – sich dieselben Beleidigungen und gar Aufrufe zur Gewalt gefallen lassen. Wie kann das sein?
Dr. Ralf Höcker ist Deutschlands bekanntester Anwalt für Äußerungs- und Medienrecht. Er ist der Mann, den Politiker und Prominente anrufen, wenn sie gegen Falschaussagen von Journalisten vorgehen wollen. Er klärt auf: Wer singt und tanzt und dabei einen Politiker beleidigt, der macht Kunst – und die ist geschützt. Wer aber geradeheraus einen Politiker nur beleidigt, der macht sich strafbar.
Höckers Kanzlei vertritt auch den Juristen Ulrich Vosgerau im Fall Correctiv. Es ist ein ungleicher Kampf gegen die gebührenfinanzierten ÖRR-Sender: Denn jede Falschbehauptung muss durch alle Instanzen geklagt werden. Der Preis der Wahrheit in Deutschland ist sehr, sehr hoch.
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