Inklusives Wählen – für ALLE!

Inklusives Wählen – für ALLE!

In Deutschland dürfen alle Menschen ihre Stimme abgeben. Wirklich alle!

Auch geistig Behinderten ist es erlaubt, an den Wahlen teilzunehmen. Und das macht durchaus Sinn!
Denn spätestens in der Wahlkabine ist der geistig Behinderte nicht mehr vom geschäftsfähigen Bürger zu unterscheiden. Beiden hat man zuvor genau erklärt, wo sie ihr Kreuz zu machen haben.

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