Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält auf Basis der RKI-Files das Gesetz der Bundesregierung für verfassungswidrig. Jetzt soll das Verfassungsgericht den Fall überprüfen. Es könnte eine Wende in der Aufarbeitung sein.
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Das ist eh Alles Blödsinn – mit der Impfpflicht 😉 Es wurde ja nicht einmal sicher gestellt: das die Maske oder Impfung einzig zum Medizinischem Schutz vor und für Andere erfolgt – also es in Wirklichkeit auch noch andere Gründe mit sich trägt oder haben kann !! Dem Bürger ist Alleine damit schon Verboten es zu Dulden – den Er weis ja nicht: was Er dann damit noch dulden tut !!! – Also rein auf Glaube und Angst aufgebaut war und ist – daher Gesetzlich nicht erlaubt – eine Blendung ist !!!