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Wer als AfD-Mitglied an die Partei spendet, für sie Wahlkampf macht oder nur als „Kassenwart“ lokal in Erscheinung tritt, kann laut einem internen Leitfaden des niedersächsischen Innenministeriums, der Apollo News exklusiv vorliegt, deshalb schon von der Wahl ausgeschlossen werden.

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Der Beitrag verfällt am 26.11.26 02:12.

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