Während die links-grüne Regierung die Demokratie im öffentlich-rechtlichen Fernsehen feiert, kollabiert in Magdeburg gerade das Fundament "unserer Demokratie": In hunderten Fällen wurden Briefwahlunterlagen doppelt verschickt und die Bürger werden angewiesen, die überzähligen Stimmzettel „einfach selbst zu vernichten“. Der Staat, der sich selbst für seine Demokratie feiert, schafft es nicht mal eine Wahl zu organisieren.
Es gibt keine Garantie dafür, dass diese Stimmen nicht doch in die Auszählung fließen. In Magdeburg erhalten Betroffene nun dritte Unterlagen mit neuen Nummern, während die Kontrolle über den Verbleib der „unbrauchbaren“ Zettel faktisch aufgegeben wurde. Alles liegt in der Hand der Behörden.
Der Jurist Ulrich Vosgerau spricht mit Maximilian Tichy über diesen beispiellosen Vorgang und eine noch viel tiefergehende Wahrheit: Die Briefwahl ist im Grundgesetz eigentlich gar nicht vorgesehen. Die Verfassung geht ausschließlich vom Präsenzfall im Wahllokal aus. Ulrich Vosgerau analysiert den Weg von der Einführung 1956 bis zur heutigen Praxis, bei der die Entscheidung über die Zulassung von Stimmen oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Behördenzimmern fällt. Ein Gespräch über den schleichenden Abschied von der sicheren Wahl und den Übergang in eine „Postdemokratie“.
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Kapitel:
0:00 Demokratie-Heuchelei: Wenn Wahlen zur bürokratischen Farce verkommen
0:32 Das Magdeburg-Debakel: 440 doppelte Zettel
5:34 Warum Behörden willkürlich über Stimmen entscheiden
12:51 Warum die Briefwahl eigentlich illegal ist
15:18 Der schleichende Tod der Präsenzwahl seit 1956
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QUELLENHINWEIS: Tichys Einblick
Der Beitrag verfällt am 29.12.26 03:20.
