Sie können nichts: Berlin lässt gesuchten Angreifer wieder frei. Wenn bei einem Flüchtling keine Fluchtgefahr besteht, ist er vielleicht gar kein Flüchtling?
Nachdem er am Freitag das Bundesministerium des Innern und am Wochenende das Kanzleramt angegriffen hatte, richteten sich seine Steinwürfe am Montag gegen das Bundesverfassungsgericht. Das berechtigte Ausweisungsinteresse ist eindeutig gegeben – ab zum Flughafen und Ciao!
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