Gestern wurde der AfD-Spitzenpolitiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Damit überschreitet das Urteil den Grenzwert von 90 Tagessätzen, ab dem ein Verurteilter als vorbestraft gilt. Exklusiv für AUF1 spricht nun Höckes Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau über das Urteil und seine Folgen.
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