Am 28. November 2024 fand der zehnte Verhandlungstag im Strafprozess gegen Michael Ballweg am Landgericht Stuttgart statt. Im Mittelpunkt stand die erneute Befragung des Steuerfahnders. Dabei wurde deutlich: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft basieren ausschließlich auf Schätzungen, gestützt durch die Polizei, die weder für steuerrechtliche Prüfungen qualifiziert noch zuständig ist.
Ein besonderer Moment: Die Verteidigung legte die Umsatzsteuererklärung für 2020 vor, die zeigt, dass Michael Ballweg eine Erstattung von 1.402 € hätte erhalten müssen. Diese Erklärung liegt seit über einem Jahr unbearbeitet beim Finanzamt – ein deutlicher Widerspruch zum raschen Einleiten des Strafverfahrens nur sechs Tage nach Fristablauf.
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler betonte: „Eine kooperative Kommunikation zwischen Steuerbehörde und Steuerpflichtigem hätte dieses Verfahren verhindern können.“
Michael Ballweg wies auf die Absurdität des Verfahrens hin, während er die Bedeutung von Handlungsfähigkeit und Widerstand gegen Überwachungssysteme betonte.
📅 Nächster Verhandlungstag: 03. Dezember 2024
📍 Ort: Landgericht Stuttgart – ein weiterer Zeuge von der Oberfinanzdirektion wird erwartet.
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