𝙲𝚘𝚛𝚘𝚗𝚊-𝚂𝚌𝚑𝚘𝚌𝚔𝚖𝚊ß𝚗𝚊𝚑𝚖𝚎𝚗: 𝙱𝚎𝚞𝚛𝚝𝚎𝚒𝚕𝚞𝚗𝚐 𝚊𝚕𝚜 𝚂𝚝𝚊𝚊𝚝𝚜𝚜𝚝𝚛𝚎𝚒𝚌𝚑 𝚞𝚗𝚍 𝚅𝚎𝚛𝚝𝚎𝚒𝚍𝚒𝚐𝚞𝚗𝚐𝚜𝚕𝚊𝚐𝚎

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Die Protokolle des COVID-19-Krisenstabes des Robert Koch-Instituts offenbaren:

📌 Es gab keine Virus-Pandemie.

📌 Die Corona-Maßnahmen waren politisch motiviert, wissenschaftlich nicht begründbar und folglich nicht notwendig.

📌 Die Corona-Maßnahmen wären auch dann nicht geeignet gewesen, wenn eine Virus-Pandemie vorgelegen hätte.

📌 Die Schock-Maßnahmen lösten jedoch in der Bevölkerung psychische Störungen aus, die epidemiologisch relevant sind. Die Fachgruppe 26 — Psychische Gesundheit wusste das von Beginn an.

📌 Die Schadwirkung der sogenannten „COVID-19-Schutzimpfungen“ war frühzeitig sowohl dem RKI als auch dem PEI bekannt. Alle Mitarbeiter beider Behörden schwiegen, statt zu warnen — bis heute.

Im Ergebnis, welches schon 2020 ahnbar war und sich 2021 bestätigte, bleibt weiterhin festzustellen:

📌 Die Corona-Schockmaßnahmen erfüllen sowohl die Tatbestände des Verbrechens gegen die Menschlichkeit als auch die des Hochverrates. Hinzu kommt der

📌 Umstand, dass der Einsatz von „COVID-19-Schutzimpfungen“ de facto ein Einsatz experimenteller biologischer Waffen ist.

📌 Zugleich lösen diese Taten auch die polizeilichen Lagen Staatsstreich und Verteidigungslage aus. Denn die wesentlichen Merkmale sind erfüllt. Jede polizeiliche Führungskraft hat(te) die Möglichkeit, das auf seiner Dienststelle zu überprüfen und Maßnahmen zur Bewältigung einzuleiten. Für die Bewältigung polizeilicher Lagen sind weder Politiker noch Juristen zuständig, sondern ausschließlich Polizisten.

📌 Die Bevölkerung hat das Recht, Polizisten aufzufordern, ihren Dienst nach Vorschrift auszuüben und für den Erhalt der freiheitlichen Demokratischen Grundordnung einzutreten. Die Bevölkerung hat aber ebenso das Recht, das Widerstandsrecht selbst in Anspruch zu nehmen und die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen.

📌 Im Rahmen von Corona-Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommission des Bundes und der Länder sollten vor allem Polizeiführer als Sachverständige geladen werden, die darüber Auskunft erteilen, zu welchen Lagebeurteilungen sie gelangten — auf Grundlage der Polizeidienstvorschrift 100!

Markus Schlöffel
(ehemaliger Bundespolizist)
✍🏻
„Die RKI-PROTOKOLLE“ (https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1073777318)
𝖢𝗁𝗋𝗈𝗇𝗈𝗅𝗈𝗀𝗂𝖾 𝖽𝖾𝗌 𝖦𝖾𝗌𝗎𝗇𝖽𝗁𝖾𝗂𝗍𝗌-𝖳𝖾𝗋𝗋𝗈𝗋𝗂𝗌𝗆𝗎𝗌

QUELLENHINWEIS: TELEGRAM

Der Beitrag verfällt am 11.06.26 15:54.

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