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Die Protokolle des COVID-19-Krisenstabes des Robert Koch-Instituts offenbaren:

๐Ÿ“Œ Es gab keine Virus-Pandemie.

๐Ÿ“Œ Die Corona-MaรŸnahmen waren politisch motiviert, wissenschaftlich nicht begrรผndbar und folglich nicht notwendig.

๐Ÿ“Œ Die Corona-MaรŸnahmen wรคren auch dann nicht geeignet gewesen, wenn eine Virus-Pandemie vorgelegen hรคtte.

๐Ÿ“Œ Die Schock-MaรŸnahmen lรถsten jedoch in der Bevรถlkerung psychische Stรถrungen aus, die epidemiologisch relevant sind. Die Fachgruppe 26 โ€” Psychische Gesundheit wusste das von Beginn an.

๐Ÿ“Œ Die Schadwirkung der sogenannten „COVID-19-Schutzimpfungen“ war frรผhzeitig sowohl dem RKI als auch dem PEI bekannt. Alle Mitarbeiter beider Behรถrden schwiegen, statt zu warnen โ€” bis heute.

Im Ergebnis, welches schon 2020 ahnbar war und sich 2021 bestรคtigte, bleibt weiterhin festzustellen:

๐Ÿ“Œ Die Corona-SchockmaรŸnahmen erfรผllen sowohl die Tatbestรคnde des Verbrechens gegen die Menschlichkeit als auch die des Hochverrates. Hinzu kommt der

๐Ÿ“Œ Umstand, dass der Einsatz von „COVID-19-Schutzimpfungen“ de facto ein Einsatz experimenteller biologischer Waffen ist.

๐Ÿ“Œ Zugleich lรถsen diese Taten auch die polizeilichen Lagen Staatsstreich und Verteidigungslage aus. Denn die wesentlichen Merkmale sind erfรผllt. Jede polizeiliche Fรผhrungskraft hat(te) die Mรถglichkeit, das auf seiner Dienststelle zu รผberprรผfen und MaรŸnahmen zur Bewรคltigung einzuleiten. Fรผr die Bewรคltigung polizeilicher Lagen sind weder Politiker noch Juristen zustรคndig, sondern ausschlieรŸlich Polizisten.

๐Ÿ“Œ Die Bevรถlkerung hat das Recht, Polizisten aufzufordern, ihren Dienst nach Vorschrift auszuรผben und fรผr den Erhalt der freiheitlichen Demokratischen Grundordnung einzutreten. Die Bevรถlkerung hat aber ebenso das Recht, das Widerstandsrecht selbst in Anspruch zu nehmen und die verfassungsmรครŸige Ordnung wiederherzustellen.

๐Ÿ“Œ Im Rahmen von Corona-Untersuchungsausschรผssen und Enquete-Kommission des Bundes und der Lรคnder sollten vor allem Polizeifรผhrer als Sachverstรคndige geladen werden, die darรผber Auskunft erteilen, zu welchen Lagebeurteilungen sie gelangten โ€” auf Grundlage der Polizeidienstvorschrift 100!

Markus Schlรถffel
(ehemaliger Bundespolizist)
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โ€žDie RKI-PROTOKOLLEโ€œ (https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1073777318)
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QUELLENHINWEIS: TELEGRAM

Der Beitrag verfรคllt am 17.08.26 21:50.

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Die Inhalte der Beitrรคge mรผssen nicht zwingend mit meiner Meinung รผbereinstimmen. Alle Angaben sind natรผrlich ohne Gewรคhr. Ich bin keine Redaktion und kann Informationen daher oft nur schwer โ€“ wenn รผberhaupt โ€“ รผberprรผfen.

Diese Informationen sind keinesfalls als Diagnose- oder Therapieanweisungen zu verstehen. Wir รผbernehmen keine Haftung fรผr Schรคden irgendeiner Art, die direkt oder indirekt aus der Verwendung der Angaben entstehen. Bei Verdacht auf Erkrankungen konsultieren Sie bitte Ihren Arzt oder Heilpraktiker.

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