Der Ritt in die Postdemokratie ist nicht immer linear, er kennt auch System-Aussetzer, wie das COMPACT-Urteil zeigt. Es ist zwar ein Lichtblick für die Meinungsfreiheit, jedoch kein bedingungsloser Freispruch, es hält ausdrücklich die Tür für mögliche weitere Verbote offen. Der Richterspruch stellt fest, dass die „Äußerungen und Aktivitäten der COMPACT-Medien“ zwar „den Schutz des Art.5 Abs.1 GG genießen“, doch man glaubt „leider“ zwischen den Zeilen herauszulesen. COMPACT sei „verschwörungstheoretisch“ und „geschichtsrevisionistisch“ der Urteilsbegründung zufolge, aber man muss damit leben, frei aus dem Juristischen übersetzt.
Solange man nicht endgültig den Anspruch auf eine Demokratie-Fassade aufgegeben hat. Es ist eine Klatsche für den Machtapparat und die Systemmedien, die diesen Teilerfolg der freien – sprich „falschen“ – Meinung offen bedauern, aber auch nicht mehr. Ein Abseits-Pfiff, keine gelbe Karte.
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QUELLENHINWEIS: InfraRot – Sicht ins Dunkel
Der Beitrag verfällt am 27.12.25 19:00.