Vorwurf der Radikalisierung – Fall Füllmich

Vorwurf der Radikalisierung – Fall Füllmich

Am 14.11.24 begleitete ich den 38 Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Die Plädoyers sind angelaufen. Plädoyers ungewöhnlicher Art, denn sie wirken wie eine Fortsetzung der Beweisaufnahme. Die Verteidigung verliest zunächst einmal alle Beweisanträge und Stellungnahmen, die der Öffentlichkeit wegen des Selbstleseverfahrens bisher unbekannt geblieben sind. Ausführungen zu den eigentlichen Tatvorwürfen kamen deshalb nicht zur Sprache.

Einen großen Teil des Vortrags der Hauptverteidigerin Katja Wörmer nahm die Darstellung der JVA Rosdorf zu den Haftbedingungen ein. Während die Verteidigung der Haftanstalt weiße Folter vorwirft, rechtfertigt die Anstalt die Isolationshaft von Dr. Reiner Füllmich mit seiner Radikalisierung. Sie soll darin bestehen, dass er Häftlinge bei Rechtsfragen berät. Die Frage der Haftbedingungen wird derzeit von Menschenrechtsverteidigern geprüft.

QUELLENHINWEIS: Claudia Jaworski

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