Testbild genügt nicht: Gericht fordert echte Pluralität im ÖRR – TE Wecker

Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Woche dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erstmals klare Grenzen gesetzt: Bloß „irgendetwas senden“ reicht nicht mehr. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen nachweisen, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag zur Meinungsvielfalt tatsächlich erfüllen. Damit können Verwaltungsgerichte künftig prüfen, ob die Sender ausgewogen berichten. Ein Wendepunkt: Der Freifahrtschein der Belehr-TV-Gouvernanten ist vorbei – und die Politik steht unter Druck, echte Kontrollmechanismen für den milliardenschweren Rundfunk zu schaffen. Ein Gespräch mit TE-Autor Alexander Wendt.

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Der Beitrag verfällt am 18.02.26 20:22.

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