Organspenden sind ein emotionales und komplexes Thema. Es betrifft inzwischen fast alle Menschen. Die Widerspruchsregelung ist ein wichtiges Thema in der Diskussion um Organspenden. Diese Regel besagt, dass Menschen automatisch als Organspender gelten, wenn sie nicht aktiv widersprechen. In der Schweiz ist jeder Bürger automatisch Organspender solange er sich nicht ausdrücklich dagegen entschieden. Dies bedeutet, dass auch, wenn jemand nicht in ein Organspenderregister eingetragen ist, er dennoch Spender ist.
Prof. Dr. med. Jörg Spitz und Dr. med. Petra Wiechel im Interview mit Alexander Glogg
Zum interaktiven Beitrag (https://hazu.swiss/qs24/der-gesundheitskompass/ausgabe-nr-1—mai-2025—auflage-120000/organspender-per-gesetz-die-schockierende-wahrheit-ueber-die-neue-gesetzeslage–qs24-gremium)
Zur QS24.Gesundheitskompass Zeitung (https://www.qs24.tv/qs24-gesundheitskompass/)
QUELLENHINWEIS: QS24.TV
Der Beitrag verfällt am 22.12.25 11:02.