Kriminalität und Zuwanderung 2024 | Von Janine Beicht

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Das BKA-Lagebild 2024: Ein Überblick über Kriminalität und Zuwanderung
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Das Bundeskriminalamt hat im Dezember 2025 das Lagebild zu Kriminalität (1) im Kontext von Zuwanderung für das Jahr 2024 vorgelegt. Diese Analyse basiert auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und erfasst Straftaten ohne politischen Hintergrund sowie ohne ausländerrechtliche Verstöße. Sie umfasst insgesamt 1,97 Millionen Tatverdächtige, von denen 697.000 keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 172.200 als Zuwanderer galten, was 8,8 Prozent aller Tatverdächtigen ausmacht (2).
Begriffe und Kategorien im Fokus
Um die Daten zu verstehen, definiert das Bundeskriminalamt in seinem Glossar (3) spezifische Begriffe. Zuwanderer umfassen Personen mit Aufenthaltsanlässen wie Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte inklusive Kontingentflüchtlinge, Geduldete sowie solche mit unerlaubtem Aufenthalt.
Ein paar Beispiele: Asylbewerber sind Personen im laufenden Asylverfahren, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, während Asylsuchende den formlosen Asylwunsch geäußert haben und einen Ankunftsnachweis erhalten. Schutz- und Asylberechtigte erhalten anerkannte Status wie Asylberechtigung nach dem Grundgesetz, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbot was zu befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen führt. Geduldete haben abgelehnte Anträge, aber vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aufgrund von Hindernissen wie fehlenden Reisedokumenten. Unerlaubter Aufenthalt betrifft Personen ohne gültigen Titel, einschließlich Asylsuchender…
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Bild: Passau, Deutschland – 1. August 2015: Ein Polizist nimmt die Unterschrift eines Mannes während seiner Registrierung im temporären Registrierungszentrum für Migranten und Flüchtlinge der Stadt Passau in Deutschland entgegen
Bildquelle: Jazzmany / shutterstock
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Der Beitrag verfällt am 12.04.26 13:02.

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