Geschlechtsdysphorie schützt vor Strafe nicht

Geschlechtsdysphorie schützt vor Strafe nicht

Wurde Maja T. zu unrecht an Ungarn ausgeliefert? Der Auslieferung entgegen spricht laut Bundesverfassungsgericht vor allem der Umstand, dass sich „Simeon T.“ nun als „Maja T.“ identifiziert.

Wann aber wurde „Simeon“ zu „Maja“? Etwa erst im Knast? Und warum sollte das überhaupt einen Unterschied machen?
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Der Beitrag verfällt am 01.01.26 19:00.

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