+++ War es das jetzt endgültig mit den Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen?
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in EINEM Fall von 3 Somaliern entschieden, dass die Zurückweisung im Rahmen von Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig war. Nach dem Dublinverfahren soll hier Deutschland zuständig sein.
Am 9. Mai sind 3 Somalier, eine Frau und zwei Männer über Polen mit dem Zug nach Deutschland illegal eingereist. In Frankfurt Oder wurden sie von der Bundespolizei kontrolliert und noch am selben Tag nach Polen zurückgeschickt. +++
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Der Beitrag verfällt am 03.12.25 23:01.