In dieser Folge der „Lage der Nation“ analysiert Roland Tichy die politische und mediale Debatte um den jüngsten Stromausfall in Berlin – und die Frage, warum gezielte Angriffe auf kritische Infrastruktur nicht klar als Terror benannt werden. Im Mittelpunkt steht die Kritik an der verharmlosenden Wortwahl führender Politiker sowie an der ausbleibenden Konsequenz gegenüber linksextremen Gewalttaten.
Nach §129a des StGB ist Terror der Versuch politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Und: Die Vulkangruppe und das Kommando Angry Birds begehen seit mehreren Jahren deutschlandweit terroristische Angriffe gegen die Infrastruktur. Damit gibt es mindestens zwei Terrorgruppen in Deutschland, die nicht als solche verfolgt werden.
Denn: Gegen Terrorgruppen hat die Staatsanwaltschaft massive Durchgriffsrechte. Hausdurchsuchungen, Haft für Unterstützer oder Werber, voll Überwachung Verdächtiger ist alles möglich. Möglichkeiten, die nicht genutzt werden.
Im Gegenteil: Der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins will stattdessen kritische Medien und Journalisten, wie Nius, Alexander Wallasch oder Tichys Einblick verbieten lassen. Zu unbequem ist es ihm, dass diese Medien ihm nicht nach dem Maul reden.
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QUELLENHINWEIS: Tichys Einblick
Der Beitrag verfällt am 12.05.26 21:22.

