BlackRock-Kanzler Friedrich Merz greift den Sozialstaat an, eine der Säulen der verfassungsmäßigen Ordnung
Ein Kommentar von Tilo Gräser.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ So steht es im Grundgesetz, in Artikel 20. Das ist der, in dessen 4. Absatz auch zu lesen ist: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Das wissen zwar einige, aber doch nur wenige.
Wüssten es mehr, würden sie sich auf diesen Absatz im Grundgesetzartikel berufen angesichts des Treibens des BlackRock-Kanzlers Friedrich Merz. Der kündigt ganz offen und ungestraft an, den Sozialstaat schleifen zu wollen. Und so erklärte Merz am Wochenende laut Medienberichten bei einem regionalen CDU-Parteitag, der Sozialstaat, „wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar“. Den erwartbaren Widerspruch der mitregierenden SPD tat er demnach in Gutsherrenart gleich ab mit der Bemerkung: „Ich werde mich durch Worte wie Sozialabbau und Kahlschlag und was da alles kommt, nicht irritieren lassen.“
Sicher wird er auch behaupten, er wolle den Sozialstaat, wie er im Grundgesetz beschrieben ist, nicht abschaffen, sondern nur „reformieren“. Aber bisher bedeutete „Reform“ immer noch Abbau, wie schon die SPD und Gerhard Schröder gezeigt hat. Insofern ist der sozialdemokratische Widerspruch gegen die Merz-Pläne auch leider nicht ernst zu nehmen. Auch wenn Lars Klingbeil, SPD-Vorsitzender und Bundesfinanzminister, zwar warnt, der Sozialstaat dürfe nicht kaputt gemacht werden.
Aber Reformen, ja, die müssen sein, schob Klingbeil nach – und versprach gleichmal dem Kiewer Präsidentendarsteller Wolodymyr Selenskyj weitere Milliarden Euro aus Deutschland…
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Bild: Bundeskanzler Friedrich Merz
Bildquelle: photocosmos1 / shutterstock
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Der Beitrag verfällt am 28.12.25 12:02.