Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter
Ein Kommentar von Tilo Gräser.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten. Das bedeutete eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots des Magazins und des Verlages. Herausgeber Jürgen Elsässer, gegen den gleichzeitig eine medial inszenierte Hausdurchsuchung erfolgte, klagte neben anderen Personen gegen das Verbot.
Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 zunächst in einem Eilverfahren außer Vollzug. Drei der fünf Richter entschieden aufgrund der aus ihrer Sicht nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit zugunsten des Magazins. Sie schätzten ein, dass die Beiträge des Magazins mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstanden seien. Darauf machten auch zahlreiche Kritiker des Verbots aufmerksam. Damit konnte das Heft wieder erscheinen, wird aber von manchen Pressevertriebsfirmen anscheinend boykottiert…
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Bild: Alexander Dobrindt (Bundesinnenminister)
Bildquelle: photocosmos1 / shutterstock
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Der Beitrag verfällt am 12.12.25 15:01.