Ein Standpunkt von Peter Haisenko.
Jeder Staat braucht Bedienstete, über die er verfügen kann und die unbedingt loyal sein müssen. Man nennt sie Beamte und die gab es schon in der Antike. Das deutsche Beamtenrecht hat während der letzten 200 Jahre mehrere Transformationen erlebt. Die der letzten 50 Jahre haben die Pflichten ausgehöhlt, aber die Privilegien sind erhalten geblieben.
Über Pensionen für Beamte wird immer wieder diskutiert. Gerade jetzt hat die ehemalige Bundestagspräsidentin und aktuelle Arbeitsministerin Bas eine neuerliche Diskussion angestoßen. Damit trifft sie einen Nerv der Rentner und sicherlich auf den Widerstand der Beamten. Dass eine Änderung des Pensionsrechts im Bundestag beschlossen werden könnte, ist unwahrscheinlich. Es sitzen zu viele Beamte im Bundestag, die ihre Privilegien nicht aufgeben wollen. Dennoch muss dieses Thema betrachtet werden.
Es sind vor allem zwei Punkte, über die sich Rentner zu recht beschweren können. Die Beamtenpension beträgt bis zu 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand ausbezahlt worden ist. Das sind die zwei Punkte. Ein Rentner hingegen erhält nur 48 Prozent seines Durchschnittseinkommens während der gesamten Arbeitszeit. Die Höhe der Rente bezieht sich also nicht auf die letzten zwei Arbeitsjahre. Das spiegelt sich dann wieder im Unterschied zwischen den Altersgeldern. Die durchschnittliche Beamtenpension betrug 2023 3.240 Euro pro Monat brutto, wohingegen der durchschnittliche Rentner nur über 1.543 Euro pro Monat verfügen kann. Das ist weniger als die Hälfte dessen, woran sich ein Pensionär erfreuen kann. So war das nicht gedacht, als die Berechnung für Beamtenpensionen festgelegt worden ist…
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 15. Mai 2025 auf anderweltonline.com.
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Bild: Notarstempel auf Urkunde
Bildquelle: Burdun Iliya / shutterstock
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Der Beitrag verfällt am 18.11.25 15:01.