Ein Kommentar von Tilo Gräser.
Fast ein Jahr, nachdem die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 16. Juli 2024 das Magazin Compact, dessen Verlag und eine dazu gehörige Filmfirma verbieten ließ, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbot endgültig aufgehoben. Damit war die Klage des Verlages Compact-Magazin GmbH und der dazugehörigen Conspect Film GmbH gegen Faesers Schritt gegen den „Verein“ erfolgreich, die schon im August letzten Jahres zur vorläufigen Aussetzung des Verbotes führte. Nun hatte das Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren gegen das Bundesinnenministerium (BMI) entschieden.
Das ist zumindest ein gutes Lebenszeichen des bundesdeutschen Rechtsstaates, der seit der politisch verursachten Corona-Krise einen eher leblosen oder scheintoten Eindruck macht: Das gilt ganz unabhängig davon, wie jemand das eher rückwärtsgewandt-nationalkonservative als rechtsextreme Magazin Compact findet. Über unterschiedliche Meinungen lässt sich bekanntermaßen schlecht streiten, verbieten lassen sie sich schon gar nicht.
Für Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer war es eine verständliche Genugtuung, als er im Gerichtssaal das Urteil zur Kenntnis nahm, wie er gegenüber apolut im Interview bestätigte. Er bezeichnete laut einem Bericht des Portals RT DE die Entscheidung als „einen großen Tag für die Demokratie, für die Freiheit und für das Volk“. Dies sei die wichtigste Entscheidung für die Pressefreiheit seit Gründung der Bundesrepublik, sagte Elsässer demnach und fügte hinzu…
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Der Beitrag verfällt am 26.12.25 15:01.