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Mineralölkonzerne sollen in einer Woche sachlich begründen warum Sie Preise erhöhen. Bevor ein Ölkonzern dies tut, verkauft er seine Produkte an andere Abnehmer. Wir haben 20% weniger Angebot auf dem Markt und niemand ist auf Deutschland angewiesen.
Zeitgleich hat die Bundesregierung die Rosneft-Anteile und damit die Mehrheit der PCK Schwedt unter Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur. Muss also die Bundesnetzagentur ihre Preise bei dem Bundeskartellamt vorher sachlich begründen oder gilt dies für die Regierung nicht?

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QUELLENHINWEIS: Politik mit Kopf 

Der Beitrag verfällt am 16.07.26 20:12.

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