Bei einer Anhörung zum AfD-Verbot erklärt der Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz den geforderten EU-Austritt zum Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik und damit zum Verbotsgrund. Der Beitrag ordnet diese Mindermeinung am Grundgesetz und an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein und fragt, warum ausgerechnet ein CSU-Jurist aus Beraterkreisen des Bundesinnenministeriums diese Linie vertritt.
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Der Beitrag verfällt am 03.02.27 03:28.

