Droht der Bundeszwang gegen unliebsame Wahlergebnisse?
Angesichts verschobener politischer Mehrheiten und anstehender Landtagswahlen steht eine brisante verfassungsrechtliche Frage im Raum: Wie weit darf die Bundesregierung gehen, wenn Landesregierungen politische Wege einschlagen, die in Berlin auf Widerstand stoßen?
In Sachsen-Anhalt ist es möglich, dass ein AfD-Ministerpräsident demnächst das Regiment übernimmt. In Berlin könnte die Linke bald den Regierenden Bürgermeister stellen. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern könnte die AfD bald in der Regierung sein.
Im Gespräch mit Ulrich Vosgerau geht Maximilian Tichy der Frage auf den Grund, wie ein Verfahren für den Bundeszwang wirklich aussieht. Denn offensichtlich droht der Kanzler nun mit diesem Instrument, weil seine Partei in Ostdeutschland Wahlen an die AfD verloren hat. Doch die Drohung ist gewaltig: Die Konsequenz von Zwang ist immer die Anwendung von Gewalt. Wenn also der Kanzler droht den Bundeszwang einzusetzen, droht er mit dem Einsatz von Bundespolizei und Bundeswehr gegen ein Bundesland – dessen einziges Vergehen bisher daran besteht, den CDU-Spitzenkandidaten Sven Schulze nicht genügend zu lieben.
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00:00 – Einleitung: Wahlergebnisse & Debatte um Bundeszwang
05:32 – Verwaltungsprobleme in Berlin & Rechte der Bürger
08:27 – Enteignung von Wohnungskonzernen (Art. 14 & 15 GG)
13:48 – Grenzöffnung 2015: Hätte Bayern klagen können?
17:28 – Durchsetzung des Bundeszwangs: Weisungen & Bundeswehr?
24:10 – Wählerwille vs. Parteipolitik
QUELLENHINWEIS: Tichys Einblick
Der Beitrag verfällt am 19.01.27 03:20.
