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Alexander Büttner war 18 Jahre Soldat bei der Bundeswehr – nach eigenen Angaben ohne eine einzige Befehlsverweigerung. Bis zur Corona-Impfpflicht für Soldatinnen und Soldaten. Ende Februar 2022 verweigerte er den Impfbefehl, im Oktober 2022 wurde er rechtskräftig verurteilt. Weil er die Geldauflage aus Prinzip nicht zahlte, wurde die Bewährung widerrufen: Im Sommer 2024 wurde er in der eigenen Kaserne in Handschellen abgeführt und trat eine sechsmonatige Haftstrafe an, von der er knapp vier Monate absaß.

Im Gespräch schildert er, wann für ihn die Grenze erreicht war, wie Vorgesetzte und Kameraden reagierten, warum er die Zahlung ablehnte, wie der Tag der Verhaftung ablief – und wie der Alltag in Haft aussah, in der Zelle neben Menschen, die wegen Schwarzfahrens oder Kleinstmengen Drogen einsaßen. Am Ende geht es um die Frage, ob er heute wieder so entscheiden würde und warum er derzeit keine Entschädigung anstrebt.

Alle Angaben und Bewertungen in diesem Gespräch sind die persönliche Darstellung des Gastes.

⏱️ Kapitel
0:00 „Ich war im Knast wegen verweigerter Impfung"
0:16 Wer ist Alexander Büttner?
0:37 Der Moment der Entscheidung
1:43 Impfpflicht bei der Bundeswehr – und der Genesenenstatus
2:11 „Weder Impfgegner noch Corona-Leugner"
3:13 Welche Impfungen für Soldaten ohnehin Pflicht sind
4:18 Aus Urlaub, Krankenstand und Mutterschutz zurückbefohlen
4:56 Wie Vorgesetzte und Kameraden reagierten
5:56 Der Bewährungswiderruf auf dem Schreibtisch
6:24 Warum er die Geldauflage nicht zahlte
7:38 Der Tag der Verhaftung
9:00 Bundeswehr oder Staatsanwaltschaft – wer ist zuständig?
9:34 Festnahme durch Polizisten in Zivil
10:05 „Beschissen fühlt sich das an"
10:30 Wie Mithäftlinge und Justizbeamte reagierten
11:26 Gefängnisalltag: Arbeit, Zelle, Wochenende
13:34 Vier von sechs Monaten – die Zwei-Drittel-Regel
14:07 Würde er heute wieder so handeln?
15:01 Entschädigung und Rechtsweg
16:35 Ausblick auf den zweiten Teil
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Rechtlicher Hinweis:
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen können die Beratung durch einen Arzt nicht ersetzen – sie sind keine medizinischen Anweisungen. Die Informationen dienen der Vermittlung von Wissen und können die individuelle Betreuung bei einem Sprechstundenbesuch nicht ersetzen. Die Umsetzung der hier gegebenen Empfehlungen sollte deshalb immer mit einem qualifizierten Therapeuten abgesprochen werden. Das Befolgen der Empfehlungen erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
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QUELLENHINWEIS: Welt der Gesundheit

Der Beitrag verfällt am 06.12.26 03:37.

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