Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Am vergangenen Donnerstag, den 09. Juli 2026 wurde die sogenannte „Chatkontrolle 1.0“ vom EU-Parlament bis April 2028 verlängert. (1) Damit haben Plattformbetreiber erneut eine spezielle Ausnahmeregelung erhalten, E-Mails, Nachrichten und Fotos ihrer Nutzer, ohne einen gerichtlichen Beschluss, zu scannen. Offiziell wird dieser Grundrechtseingriff mit dem Ziel der „Aufdeckung sexuellen Missbrauchs von Kindern“ gerechtfertigt.
Hintergrund
Die Ausnahmeregelung Verordnung (EU) 2021/1232 wurde erstmals am 14. Juli 2021 vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen. Sie trat vom 02. August 2021 bis zum 03. August 2024 in Kraft. Da die erste Verlängerung unter dem Namen Verordnung (EU) 2024/1307 im Jahr 2024 bis zum 03. April 2026 galt, fand im März 2026 für die zweite Verlängerung der Verordnung eine erneute Abstimmung im EU-Parlament statt. Diese wurde jedoch mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. (2)
Die Abstimmung Juli 2026
Der erneute Versuch für eine zweite Verlängerung am 09. Juli 2026 wurde über ein Eilverfahren von der Parlamentspräsidentin, Roberta Metsola angesetzt. (3) Laut der Webseite der fraktionslosen EU-Abgeordneten Sibylle Berg und Martin Sonneborn ist dieses Eilverfahren jedoch unzulässig. Auf ihrer Seite schreiben sie dazu:
„Das Eilverfahren existiert nur für die erste Lesung, und Artikel 80 der Geschäftsordnung ordnet ausdrücklich an, dass bei Konflikten die Regeln der zweiten Lesung Vorrang haben.“ (4)…
… hier weiterlesen: apolut.net/eu-verlangert-chatkontrolle-kritik-an-rechtmassigkeit-von-claudia-topper/
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Bild: ein Mann vor vielen Telefonen
Bildquelle: Shutterstock AI / shutterstock
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Der Beitrag verfällt am 14.11.26 23:28.
