Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit der Ablehnung des Eilantrags gegen die GKV-Reform seine letzte Restglaubwürdigkeit verloren. Nach dem Austausch mehrerer Richter durch SPD-Kandidatinnen wird derselbe wortgleiche Antrag, der beim Heizungsgesetz noch Erfolg hatte, plötzlich abgeschmettert – ein klarer Fall von Doppelmoral und parteipolitischer Einflussnahme.
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Foto: Bundesverfassungsgericht │bundesfoto │Uwe Völkner
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Der Beitrag verfällt am 11.11.26 03:27.
