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Verfassungsbruch als politisches Instrument: Wird der Wählerwille im Osten jetzt einfach wegorganisiert?
Die politische Klasse in Deutschland steht unter Schock: Die Umfragewerte der AfD vor den Landtagswahlen im Osten lassen die etablierten Parteien zu drastischen, teils rechtlich höchst zweifelhaften Mitteln greifen.
Hinter verschlossenen Türen der Innenministerkonferenz wird bereits debattiert, wie man unliebsame Wahlsieger in ihrer Amtsausübung behindern oder von Sicherheitsinformationen abschneiden könnte.
In dieser Sendung analysiert der Rechtsanwalt Michael Moser, gemeinsam mit dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister Professor Dr. Rupert Scholz, ob hier der Rechtsstaat zugunsten des Machterhalts geopfert wird und was von den jüngsten Versprechen des Bundeskanzlers in Sachen Meinungsfreiheit zu halten ist.
Anwalt Dirk Sattelmeier entlarvt die von Friedrich Merz zur Schau gestellte „Großzügigkeit“, keine Strafanträge bei Beleidigungen mehr zu stellen, als juristische Nebelkerze. Er legt präzise dar, dass diese Ankündigung wenig Wert hat, solange der Paragraph 188 StGB in seiner aktuellen Form existiert.

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Kapitel:
00:00 Souveränität der Länder: Warum Sachsen-Anhalt allein entscheidet
03:45 Die informelle Gefahr: Was Innenminister am Kamin aushecken
7:05 Klageweg gegen Ausgrenzung: Föderative Parität vor Gericht
11:25 Die Legende vom Bundeszwang: Warum Artikel 37 hier nicht greift
14:00 Demokratie-Kerngehalt: Das Wählervotum als unantastbare Basis
16:15 Dirk Sattelmeier: Die Wahrheit hinter der „Majestätsbeleidigung“

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Der Beitrag verfällt am 04.11.26 03:22.

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