Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem klaren Gesinnungsurteil entschieden: Der Verfassungsschutz Bayern darf die AfD weiter beobachten – wegen angeblich überschrittener „Grenzen zulässiger Kritik“ an Remigration und Migration, obwohl es praktisch keine relevanten Verurteilungen gibt.
Währenddessen hat derselbe Verfassungsschutz mit seiner braunen Gründungsgeschichte (Gestapo- und SS-Mitarbeiter), dem NSU-Akten-Schreddern und dem kompletten Versagen beim WireCard-Skandal (Marsalek trug Daten nach Russland) bewiesen, wo seine wahren Prioritäten liegen.
Ein hochbrisantes Video über Inkompetenz, Einseitigkeit und die schleichende Aushöhlung der Meinungsfreiheit in Bayern.
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QUELLENHINWEIS: Politik mit Kopf
Der Beitrag verfällt am 18.10.26 03:28.
