Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden einfach ignoriert.
Immer wieder versuchen linke und linksliberale Politiker, das „Volk“ mit der gesamten „Bevölkerung“ gleichzusetzen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt: Das Wahlrecht auf Bund- und Landesebene steht allein dem deutschen Staatsvolk zu (Art. 20 Abs. 2 GG).
Viele Abgeordnete scheinen unter einer erheblichen kognitiven Dissonanz zu leiden und hoffen offenbar, durch die Einführung eines Ausländer-Wahlrechts neue Wähler zu gewinnen – auf Kosten der Verfassung.
Auch die Regelung, dass man ohne eigenes Einkommen in der Regel nicht eingebürgert wird, ist bewusst und gewollt vom Gesetzgeber so vorgesehen. Stattdessen wird jetzt versucht, über Umwege an neue Mandate zu kommen.
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Foto DBT: Inga Haar
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Der Beitrag verfällt am 28.09.26 19:12.
