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Eine allgemeine Ausnahme von der Genehmigungspflicht nach §3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes wurde am 16. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 17. April 2026 in Kraft.

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Der Beitrag verfällt am 18.08.26 19:12.

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