Video teilen mit:

Das NS-Schriftleitergesetz vom 04.10.1933 hat die freie Presse im 3. Reich abgeschafft! Aus diesem Grund ist die Presse grundgesetzlich geschützt und frei! Das Versammlungsgesetz sieht in Artikel 6 Absatz 2 explizit vor, dass Pressevertreter nicht ausgeschlossen werden können! Das was die Polizei Fulda hier gemacht hat, mit @Weichreite ist absolut inakzeptabel und vermutlich strafbar! @SchmidtkesWelt hat die Szenen gefilmt und es wir vermutlich Konsequenzen geben. Ich empfehle die Lektüre des NS-Schriftleitergesetzes für alle Polizisten der Region Fulda!

👉 Telegram: https://t.me/politik_mit_kopf
👉 X: https://x.com/Politikmit_Kopf
👉 Facebook: https://www.facebook.com/PolitikmitKopf

#Bundestag #Politik #Bundesregierung

QUELLENHINWEIS: Politik mit Kopf 

Der Beitrag verfällt am 30.07.26 19:12.

DISCLAIMER:

Die Inhalte der Beiträge müssen nicht zwingend mit meiner Meinung übereinstimmen. Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Ich bin keine Redaktion und kann Informationen daher oft nur schwer – wenn überhaupt – überprüfen.

Diese Informationen sind keinesfalls als Diagnose- oder Therapieanweisungen zu verstehen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden irgendeiner Art, die direkt oder indirekt aus der Verwendung der Angaben entstehen. Bei Verdacht auf Erkrankungen konsultieren Sie bitte Ihren Arzt oder Heilpraktiker.

Video teilen mit:

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.