Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren gegen den Verfassungsschutz entschieden: Die AfD ist nicht „gesichert rechtsextrem“. Insbesondere die Argumentation in Bezug auf vermeintliche Pläne zur Vertreibung deutscher Staatsbürger weist das Gericht zurück. Der Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt mit der Blitzanalyse.
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Der Beitrag verfällt am 27.06.26 04:12.

