SPD-Justizministerin: Beschimpfen von Journalisten ist Majestätsbeleidigung.
Ein Kommentar von Paul Clemente.
Unter Politikern gehört das Beleidigen der Bevölkerung längst zum guten Ton. Seit Jahren hagelt es Beschimpfungen, Drohungen, Schuldzuweisungen und offene Diskriminierung – ob gegen Ungeimpfte, Kriegsgegner oder Arbeitslose. Umgekehrt reagieren Vertreter der Altparteien zunehmend nervös, wenn Untertanen verbal zurückschießen. Deshalb zerrte man 2021 die „Majestätsbeleidigung“ aus der Mottenkiste. Selbst harmlose Satiren führen seitdem zur fetten Geldstrafe. Manch Politiker entdeckte darin ein Geschäftsmodell.
Zu den Dauerklägern zählen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Robert Habeck. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz ließ bereits Beleidiger verfolgen. Kürzlich kam es zur Hausdurchsuchung eines Stuttgarter X-Users. Handy und Laptop wurden beschlagnahmt. Sein Vergehen: Er hatte einen Merz-Post mit „Fresse, Drecks-Suffkopf“ kommentiert.
Gänzlich befriedigend war das neue Gesetz freilich nicht: Es gibt nämlich Widerspruch, der nicht als beleidigend, nicht als justiziabel gilt. Der nicht strafbar ist. Dagegen half nur Einschüchterung. Ein Job, den Schlapphut-Chef Thomas Haldenwang übernahm. Sein Trick: Wer widerspricht, wird als als „Delegitimierer“ des Staates gelistet und geprangert. Das sollte Kritiker in die Angst, zur freiwilligen Selbstbeschränkung treiben…
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Bild: Mann im Retro-Stil tippt auf einer Schreibmaschine
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Der Beitrag verfällt am 04.03.26 13:02.

